© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 28.04.2024 - 23:34 Uhr

DORMAGO

Positiver Corona-Schnelltest - was tun?

04.01.2022 / 17:10 Uhr — RKN - bs

Im Zusammenhang mit der Omikron-Variante des Corona-Virus empfiehlt Barbara Albrecht, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, neben der Impfung und der Reduzierung der sozialen Kontakte die kostenlosen Antigen-Schnelltests zu nutzen. „Damit können Infektionsketten schnell erkannt und unterbrochen werden“, sagt sie. Denn wer selbst keine Symptome habe, könne andere anstecken, die dann möglicherweise einen schweren Verlauf hätten. Außerdem wichtig: Alle positiv Getesteten müssen sich sofort isolieren.

Im Folgenden gibt Albrecht im Rahmen der aktuellen Regelungen Antworten auf die häufigsten Fragen der Bürger:innen, die einen positiven Schnelltest oder PCR-Test hatten, und erläutert, was Kontaktpersonen beachten sollten.

Was muss ich bei einem positiven Schnelltest machen?
Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest sollten schnellstmöglich einen PCR-Test machen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses begeben sie sich in Quarantäne. Ungeimpfte Personen, die bei ihnen mit im Haushalt leben, bleiben ebenfalls bis zum Vorliegen des Testergebnisses zuhause. Auch bei einem positiven Selbsttest ist ein PCR-Test erforderlich. In diesem Fall gilt die Quarantäne nur für die Person, die den positiven Selbsttest hatte.

Wie komme ich an einen PCR-Testtermin?
Nicht nur nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest muss ein PCR-Test gemacht werden; auch wer Symptome hat, sollte sich testen lassen. Unser Gesundheitsamt hat für alle Personen mit Symptomen oder mit einem positiven Schnelltest ein Online-Formular zur Anmeldung für den PCR-Test auf die Internetseite des Rhein-Kreises Neuss gestellt. Aber auch Hausärzte und private Teststellen bieten PCR-Tests an.

Wie verhalte ich mich nach einem positiven PCR-Test?
Personen mit einem positiven PCR-Test isolieren sich und werden von uns über weitere Maßnahmen informiert. In der Regel gilt für sie eine mindestens 14-tägige Quarantäne ab dem Tag des positiven Tests. Eine verkürzte Quarantäne ist nur im Einzelfall bei Geimpften oder Genesenen möglich, die durchgehend keine Symptome hatten. Wir richten uns dabei nach der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW und nach den Empfehlungen des RKI.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes bittet alle Bürger:innen, sich aufgrund des zurzeit hohen Anruferaufkommens nur an die Corona-Hotline des Rhein-Kreises zu wenden, wenn Fragen auftauchen, die nicht bei den FAQ auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss beantwortet werden können. Pressefotos